Der Vertrag wird ausschließlich zwischen der Tagespflegeperson und den Eltern des zu betreuenden Kindes geschlossen.
Das Jugendamt München finanziert unter bestimmten Vorraussetzungen die Betreuung ihres Kindes in der Kindertagespflege. Hierfür ist ein Kostenbeitrag von den Eltern zu leisten, die für einkommensschwache Familien auf Antrag gemindert oder erlassen werden kann. Die Höhe der Betreuungskosten obliegt der Entscheidung des Jugendamtes München.
Ebenfalls haben Sie Anspruch auf Krippengeld nach Art. 23a BayKiBiG.
Bitte melden Sie sich hier an: Jugendamt München
Der Kostenträger ist: Jugendamt München
An die Fachberatung können sich alle Eltern bei Fragen zur Kinderbetreuung wenden: Jugendamt München
Ich hoffe, ich konnte Sie auf meiner Webseite von den Vorteilen der Kindertagespflege überzeugen, und freue mich, Sie persönlich kennenzulernen. Bei einem Termin haben wir Zeit, um über spezielle Fragen zu sprechen, Sie können sich die Räume persönlich ansehen und wir können die nächsten Schritte planen. Schön wäre es, wenn auch Ihr Kind beim ersten Besuch dabei ist. Wenn es Ihnen bei mir gefällt, erkläre ich Ihnen gerne die weiteren Schritte.
Bitte melden Sie sich per Telefon oder E-Mail zu einem Besuch an, damit ich ihn in unseren Tagesablauf integrieren kann. Ich freue mich auf Ihren Besuch!